Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen.


*Diese Leistungen können wir erbringen - bei Einkünften aus:

  • Nichtselbstständiger Arbeit
  • Renten und Pensionen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Veräußerungsgeschäften
  • Selbstständigkeit
  • bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
  • steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.100,- Euro
  • Nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich

Außerdem unterstützen wir Sie bei:

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld i.S.d. EStG
  • Investitionszulage für selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum
  • Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente)

Weil Lohnsteuerhilfevereine keinen Gewinn erwirtschaften wollen, sind ihre Mitgliedsbeiträge niedrig und richten sich regelmäßig nach der Höhe des Einkommens des Mitglieds.
Wer weniger verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, zahlt einen geringeren Beitrag.


Sie können mehr absetzen als Sie glauben...

Fahrtkosten

  • Weg zur Arbeitsstätte
  • Reisekosten
  • Weg zur Einsatzstelle / Baustelle

Werbungkosten

  • Fortbildung
  • Berufsverbände
  • Telefon
  • Computer
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Umzug
  • Arbeitszimmer

Grundbesitz

  • Renovierungskosten
  • Baukosten
  • Abschreibung
  • Schuldzinsen

Sonderausgaben

  • Versicherungen
  • Spenden
  • Ausbildungskosten

Kinder

  • Kindergeld
  • Betreuungsfreibetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Kinderbetreuungskosten

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten
  • Unterhaltsleistungen
  • Scheidungskosten
  • Beerdigungskosten

Kapitalvermögen

  • Zinsabschlagsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Kontoführungsgebühren
  • Depotgebühren

Steuerermäßigungen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Betreuungs- / Pflegekosten
  • Handwerkerleistungen

und vieles mehr...

Eine vollständige Aufzählung ist hier nicht darstellbar. In einer persönlichen Beratung können wir Ihre individuelle steuerliche Situation prüfen und so Ihre Steuerlast mindern.


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