Der Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich € 220,00.
Dieser Mitgliedsbeitrag wird aus sozialen Gründen wie folgt gemindert:
Beitragsklasse | Brutto-Jahres-einkommen** | Jahresbeitrag |
1 | bis € 69.500,- | € 195,00 |
2 | bis € 59.500,- | € 180,00 |
3 | bis € 49.500,- | € 165,00 |
4 | bis € 40.500,- | € 145,00 |
5 | bis € 35.500,- | € 130,00 |
6 | bis € 30.500,- | € 115,00 |
7 | bis € 25.500,- | € 95,00 |
8 | bis € 20.500,- | € 85,00 |
9 | bis € 15.500,- | € 75,00 |
Bei Neumitgliedern ist eine einmalige Aufnahmegebühr von € 10,- zu zahlen.
** als Brutto-Jahreeinkommen gilt:
- Bruttoarbeitslohn nach der Lohnsteuerbescheinigung
- Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre
- Ermäßigt besteuerte Entschädigung
- Steuerfreier Arbeitslohn für Tätigkeit im Ausland nach DBA, ATE
- Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Krankengeld, etc.
- Rentenbezüge, Unterhalt
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)- Sonstige Einnahmen i.S. d. § 22 EStG (inkl. Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften § 23 EStG)
- Bei Ehegatten ist das Einkommen zusammen zu rechnen
- maßgeblich is das im zeitpunkt der Beitragserhebung bekannte Einkommen des Mitgliedes
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Jahresbeiträgen enthalten.